Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Eschborn
Bebauungsplan Nr. 261 „Alfred-Herrhausen-Allee 16-24“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat in ihrer Sitzung am 01.02.2024 beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 261 für das Gebiet „Alfred-Herrhausen-Allee 16-24“ gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eschborn in der Flur 33 das Flurstück 45/2.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 261 mit der Begründung vom 10.08.2023, der Vorprüfung des Einzelfalls vom 10.08.2023, der artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse vom 11.11.2022, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 24.07.2023 sowie der Bewertung der Verkehrlichen Auswirkungen vom 14.07.2023 wird öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom

26.02.2024 bis einschließlich 28.03.2024

über den Entwurf des Bebauungsplans vom 10.08.2023 unterrichten und hierzu äußern.

Der Entwurf liegt in der
Stadtverwaltung der Stadt Eschborn,
Rathausplatz 36,
65760 Eschborn,
Erdgeschoss,
Zimmer Nr. 4

während den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Die allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Eschborn abgegeben werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt unter https://www.eschborn.de/auslegungen und des Planungsbüros BSMF mbH https://www.bsmf.de/ unter der Rubrik Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterrichtung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB finden durch Auslegung im Rathaus und im Internet statt. Gedruckte Exemplare der ausgelegten Unterlagen können nach Anforderung bei der unten genannten Adresse zur Verfügung gestellt werden.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können unter Verwendung des entsprechenden Formulars auf der oben genannten Internetseite der Stadt Eschborn oder schriftlich wie folgt abgegeben werden:

Magistrat der Stadt Eschborn
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Rathausplatz 36
65760 Eschborn
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro BSMF mbH mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Eschborn, 15.02.2024

Der Magistrat der Stadt Eschborn
gez. Shaikh
Bürgermeister


01_Planzeichnung.pdf
02_Textliche_Festsetzungen.pdf
03_Begruendung.pdf
04_Vorpruefung_Einzelfall_TZE.pdf
05_Artenschutzrechtliche_Potenzialanalyse.pdf
06_Eschborn_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag.pdf
07_Verkehrliche_Auswirkungen.pdf